Bootshaus Grünheide
Bootshausordnung
Regeln für Zugang, Nutzung und Sicherheit auf dem Bootshausgelände in Grünheide – für ein ruhiges Miteinander aller Mieter.
Standort Bootshaus am Werlsee GmbH Erlenstr. 7–8 · 15537 Grünheide OT Fangschleuse
1. Zugang und Nutzung
Der Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Gelände ist nur Bootsstandmietern und ihren Haushaltsangehörigen gestattet.
- Überholung des Bootes oder sonstiger Gegenstände durch den Mieter oder Dritte nur mit Genehmigung des Vermieters. Das gilt auch für Maschinen und Anlagen des Vermieters.
- Lagerung von Paddeln, SUPs, Schlauchbooten und vergleichbarem Zubehör: 7,00 € je m² und Monat beziehungsweise 7,00 € je Board und Monat – soweit nicht in einem vereinbarten Paket enthalten.
- Abstellen eines PKW: 180,00 € je Sommersaison (01. April bis 30. September). Zweiter PKW: 5,00 € je Tag.
2. Umweltschutz, Feuerverhütung, Ordnung und Sicherheit
- Abfälle nur in die vorgesehenen Behälter; Altöl nur in die dafür bestimmten Behälter.
- Bei Abschleifarbeiten Schleifstaub vom Erdboden fernhalten (z. B. großflächige Bodenabdeckplane).
- Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.
- Rauchen und offenes Feuer (Gas- oder Spirituskocher, Lötlampen, Propanbrenner usw.) im/am Bootshaus und an feuergefährdeten Stellen sind verboten. Benzinmotoren, Benzinkanister, Propangasflaschen und leicht entzündliche Stoffe dürfen im Bootshaus nicht aufbewahrt werden.
- Standorte der Feuerlöschmittel einprägen.
- Waschen von Kraftfahrzeugen und Reparaturen auf dem Parkplatz sind untersagt.
- Steganlagen für ungestörten Bootzugang freihalten; ausreichendes Tauwerk zum Befestigen verwenden.
- Vor dem Verlassen alle Elektrogeräte abschalten (außer Kühlschränke).
- Toiletten und Waschräume sauber halten; Wasserhähne nach Gebrauch schließen.
- Hunde an der Leine führen; Verunreinigungen sofort entfernen.
- Boote, Kabinen und Schränke unter Verschluss halten; Reserveschlüssel (Notfall) dem Vermieter übergeben.
- Boote, Gegenstände und Autos sind durch den Vermieter nicht versichert.
- Der Mieter haftet für Schäden, die er oder seine Besucher verursachen.
3. Auf- und Abslippen
Für Paddel- und Ruderboote, Surfbretter, Kanus und Faltboote steht eine Kleinslippanlage kostenlos zur Selbstbedienung bereit.
- Sommersaison: Boote spätestens zum 1. Mai abschlippen. Bei Verspätung werden ab dem 1. Mai die vereinbarten Entgelte für Land- und Wasserliegeplatz berechnet; gegebenenfalls kostenpflichtige Umsetzung des Bootes.
- Wintersaison: Boote spätestens zum 1. Oktober aufslippbereit. Für das Winterlager in Niederlehme werden die Aufslipp-Termine individuell abgestimmt.
- Vor dem Aufslippen Benzin, Petroleum, Propangas und andere leicht brennbare Stoffe entfernen (Einbautankinhalt ausgenommen). Aufslippen nach betrieblichen Gegebenheiten.