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Bootshaus am Werlsee

fangschleuse.de

Bootshaus Grünheide

Bootshausordnung


Regeln für Zugang, Nutzung und Sicherheit auf dem Bootshausgelände in Grünheide – für ein ruhiges Miteinander aller Mieter.

Standort Bootshaus am Werlsee GmbH Erlenstr. 7–8 · 15537 Grünheide OT Fangschleuse

Bitte beachten

Das Gelände ist grundsätzlich verschlossen – Mieter haben mit eigenem Schlüssel Zutritt. Im Winter betreten Sie das Gelände nur auf eigene Gefahr (kein vollständiges Streuen). Besucher und fremde Betriebe nur mit Genehmigung; Besucher beteiligen sich mit 1,00 €/Tag an den Betriebskosten (Vertrauenskasse am Schaukasten bei den WC´s).

1. Zugang und Nutzung

Der Aufenthalt im Bootshaus und auf dem Gelände ist nur Bootsstandmietern und ihren Haushaltsangehörigen gestattet.

  • Überholung des Bootes oder sonstiger Gegenstände durch den Mieter oder Dritte nur mit Genehmigung des Vermieters. Das gilt auch für Maschinen und Anlagen des Vermieters.
  • Lagerung von Paddeln, SUPs, Schlauchbooten und vergleichbarem Zubehör: 7,00 € je m² und Monat beziehungsweise 7,00 € je Board und Monat – soweit nicht in einem vereinbarten Paket enthalten.
  • Abstellen eines PKW: 180,00 € je Sommersaison (01. April bis 30. September). Zweiter PKW: 5,00 € je Tag.

2. Umweltschutz, Feuerverhütung, Ordnung und Sicherheit

  • Abfälle nur in die vorgesehenen Behälter; Altöl nur in die dafür bestimmten Behälter.
  • Bei Abschleifarbeiten Schleifstaub vom Erdboden fernhalten (z. B. großflächige Bodenabdeckplane).
  • Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.
  • Rauchen und offenes Feuer (Gas- oder Spirituskocher, Lötlampen, Propanbrenner usw.) im/am Bootshaus und an feuergefährdeten Stellen sind verboten. Benzinmotoren, Benzinkanister, Propangasflaschen und leicht entzündliche Stoffe dürfen im Bootshaus nicht aufbewahrt werden.
  • Standorte der Feuerlöschmittel einprägen.
  • Waschen von Kraftfahrzeugen und Reparaturen auf dem Parkplatz sind untersagt.
  • Steganlagen für ungestörten Bootzugang freihalten; ausreichendes Tauwerk zum Befestigen verwenden.
  • Vor dem Verlassen alle Elektrogeräte abschalten (außer Kühlschränke).
  • Toiletten und Waschräume sauber halten; Wasserhähne nach Gebrauch schließen.
  • Hunde an der Leine führen; Verunreinigungen sofort entfernen.
  • Boote, Kabinen und Schränke unter Verschluss halten; Reserveschlüssel (Notfall) dem Vermieter übergeben.
  • Boote, Gegenstände und Autos sind durch den Vermieter nicht versichert.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die er oder seine Besucher verursachen.

3. Auf- und Abslippen

Für Paddel- und Ruderboote, Surfbretter, Kanus und Faltboote steht eine Kleinslippanlage kostenlos zur Selbstbedienung bereit.

  • Sommersaison: Boote spätestens zum 1. Mai abschlippen. Bei Verspätung werden ab dem 1. Mai die vereinbarten Entgelte für Land- und Wasserliegeplatz berechnet; gegebenenfalls kostenpflichtige Umsetzung des Bootes.
  • Wintersaison: Boote spätestens zum 1. Oktober aufslippbereit. Für das Winterlager in Niederlehme werden die Aufslipp-Termine individuell abgestimmt.
  • Vor dem Aufslippen Benzin, Petroleum, Propangas und andere leicht brennbare Stoffe entfernen (Einbautankinhalt ausgenommen). Aufslippen nach betrieblichen Gegebenheiten.

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Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden „Bootshausordnung“ gelesen, verstanden und akzeptiert habe.

, 18.09.2026
Ort und Datum
Unterschrift des Mieters / der Mieterin

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