Bootshaus am Werlsee
fangschleuse.de
Winterlager
Hallenordnung Niederlehme
Regeln für das frostfreie Winterlager in unserer Halle in Niederlehme – bitte für den Schutz Ihres Bootes, der Nachbarboote und unserer Einrichtung beachten.
Standort Bootshaus am Werlsee GmbH Karl-Marx-Str. 172 · 15713 Königs Wusterhausen
1. Zugang und Nutzung
Der Zugang zur Halle ist nur Ihnen und Ihren Angehörigen gestattet. Nach dem Betreten verschließen Sie die Tür wieder. Bis auf die Tür mit elektronischer Zugangskontrolle lassen sich alle anderen Türen von innen öffnen.
- Die Weitergabe des Transponders der Zugangstür ist nicht gestattet.
- Firmen und Einzelunternehmen haben grundsätzlich keinen Zugang. Beauftragte Fremdfirmen melden Sie vorab bei uns an – mit Firmenname, Telefonnummer, Gewerbebescheinigung und Termin. Wir können den Zutritt ablehnen.
- Kleinere Arbeiten im Boot sind in Ordnung. Arbeiten am Außenschiff führen in der Halle nur unsere Mitarbeiter aus.
- Leitern zwischen den Booten sind verboten – die Gefahr der Beschädigung von Nachbarbooten ist zu groß.
- Im Frühjahr, vor dem Kranen, bieten wir Ihnen rechtzeitig die Möglichkeit, Arbeiten am Boot auf dem Freigelände selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
2. Brandschutz
Die Hallen sind videoüberwacht und alarmgesichert. Eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr ist aktiv.
- Rauchen und offenes Feuer sind verboten.
- Jede Rauchentwicklung ist zu vermeiden – auch durch Schiffsheizung, Stromgenerator oder laufenden Schiffsmotor.
- Bei Fehlalarm werden die Kosten des Feuerwehreinsatzes dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Handfeuerlöscher befinden sich an allen Türen und Toren der Halle.
- Ihr Boot muss in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Vorhandene Gasanlagen benötigen eine aktuelle Abnahme; die Elektrik an Bord ist fachgerecht installiert.
3. Zustand des Bootes
- Alle elektrischen Verbraucher – mit Ausnahme des Ladegerätes – sind mittels Sicherung von den Batterien und dem Ladenschluss (230 V) zu trennen.
- Bilgenpumpen dürfen nicht automatisch in Funktion gehen können, um im Leckagefall kein Kraftstoff ungewollt abzupumpen.
4. Haftung
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden oder Diebstahl an Booten, Werkzeug oder anderen eingebrachten Gegenständen. Alle nicht nachweislich durch die Vermieterin oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden müssen durch eine eigene Kaskoversicherung abgedeckt werden.